Übereinkommen Nr. 102 vom 28. Juni 1952 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (mit Anhang)
SR 0.831.102 · 87 Artikel
mit Anhang (SR 0.831.102) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (87 Artikel)
1. In diesem Übereinkommen: a) bedeutet der Ausdruck «vorgeschrieben» von oder auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung bestimmt; b) bedeutet der Ausdruck «Wohnsitz» den gewöhnlichen Wohnsitz im Gebiet des Mitglieds und der Ausdru…
Jedes Mitglied, für das dieses Übereinkommen gilt, hat: a) anzuwenden: i) den Teil I, ii) mindestens drei der Teile II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX und X, darunter mindestens einen der Teile IV, V, VI, IX und X, iii) die entspreche…
1. Ein Mitglied, dessen Entwicklung auf wirtschaftlichem und medizinischem Gebiet noch ungenügend ist, kann, sofern und solange die zuständige Stelle es für notwendig erachtet, durch eine seiner Ratifikation beigefügte Erklärung die…
1. Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert hat, kann in der Folge dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes mitteilen, dass es die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen für einen oder mehrere der Teile II bis…
Ist ein Mitglied für die Anwendung eines der durch seine Ratifikation erfassten Teile II bis X dieses Übereinkommens gehalten, vorgeschriebene Personengruppen zu schützen, die insgesamt mindestens einen bestimmten Hundertsatz der Arb…
Für die Anwendung der Teile II, III, IV, V, VIII (so weit die ärztliche Betreuung in Frage kommt), IX oder X dieses Übereinkommens kann ein Mitglied den durch eine Versicherung gewährten Schutz auch dann in Rechnung stellen, wenn die…
Jedes Mitglied, für das dieser Teil des Übereinkommens gilt, hat den geschützten Personen im Fall eines Zustandes, der ärztliche Betreuung vorbeugender oder heilender Art erfordert, Leistungen nach den Bestimmungen der folgenden Arti…
Der gedeckte Fall hat jeden Krankheitszustand ohne Rücksicht auf seine Ursache, die Schwangerschaft und die Niederkunft sowie ihre Folgen zu umfassen.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
