Législation

Reglement vom 7. Dezember 1976 über die Schifffahrt auf dem Genfersee (mit Anhängen)

SR 0.747.221.11 · 115 Artikel

mit Anhängen (SR 0.747.221.11) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (115 Artikel)

Art. 1, Begriffsbestimmungen

In diesem Reglement gelten als a. «Schiff»: b . «Schiff mit Maschinenantrieb»: b bis «Wassermotorrad»: ) (andere Bezeichnungen mit der gleichen Bedeutung: Wasserscooter, Jetskis und Jetbikes); b ter «Gerät mit Wa…

Art. 2, Pflichten des Schiffsführers

1 Einzeln fahrende Schiffe und schwimmende Geräte müssen unter der Führung einer hierfür geeigneten Person stehen. Diese Person wird im folgenden als Schiffsführer bezeichnet. 2 Schleppverbände müssen ebe…

Art. 3, Pflichten der Besatzung und der übrigen Personen an Bord

1 Die Mitglieder der Besatzung haben die Anweisungen zu befolgen, die ihnen der Schiffsführer im Rahmen seiner Verantwortlichkeit erteilt. Sie haben zur Einhaltung des Reglemen…

Art. 4, Allgemeine Sorgfaltspflicht

1 Über die Vorschriften des Reglements und anderer anwendbarer Vorschriften hinaus haben die Schiffsführer alle Vorsichtsmassnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die üblichen Regel…

Art. 5, Verhalten bei besonderen Umständen

Zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr müssen die Schiffsführer alle Massnahmen treffen, welche die Umstände gebieten, auch wenn sie dabei gezwungen sind, von den Bestimmungen dieses Reglemen…

Art. 6, Grösste Belastung und Personenzahl; Anordnung der Ladung

1 Schiffe dürfen nicht tiefer als bis zur Unterkante der Einsenkungsmarken oder über die grösste zugelassene Belastung hinaus beladen werden. 2 Schiffe, die zur Beförderung von…

Art. 7, Bau, Ausrüstung und Besatzung der Schiffe

und der schwimmenden Geräte 1 Schiffe und schwimmende Geräte müssen so gebaut, ausgerüstet und unterhalten sein, dass die Sicherheit der Personen an Bord und der Schifffahrt gewährleistet ist…

Art. 8, Borddokumente

Wird für ein Schiff oder für ein schwimmendes Gerät eine Betriebsbewilligung oder für dessen Führung ein Führerausweis verlangt, so sind diese Dokumente der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuweisen.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).