Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 25. Juni 2018 zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador (mit Anhängen)
SR 0.632.313.271 · 138 Artikel
mit Anhängen (SR 0.632.313.271) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (138 Artikel)
.1 Ziele Die EFTA-Staaten und Ecuador errichten hiermit eine Freihandelszone in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Abkommens, das auf Handelsbeziehungen zwischen Marktwirtschaften und der Einhaltung der demokratischen Grundsä…
.2 Räumlicher Anwendungsbereich 1. Sofern in Anhang I (Ursprungsregeln und gegenseitige administrative Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten) nicht anders bestimmt, findet dieses Abkommen Anwendung auf: (a) das Festland, die Binnenge…
.3 Umfang der erfassten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen 1. Dieses Abkommen findet Anwendung auf die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten auf der einen und Ecuador auf der anderen Seite, nicht ab…
.4 Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen 1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten Abkommen, die sie unterzeichnet haben, sowie…
.5 Einhaltung von Verpflichtungen 1. Jede Vertragspartei trifft zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen alle erforderlichen Massnahmen allgemeiner oder besonderer Art. 2. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sämt…
.6 Transparenz 1. Die Vertragsparteien veröffentlichen ihre Gesetze, Vorschriften, Gerichts- und Verwaltungsentscheide von allgemeiner Tragweite sowie ihre internationalen Abkommen, die die Durchführung dieses Abkommens berühren könn…
.7 Besteuerung 1. Dieses Abkommen hat keine einschränkende Wirkung auf die Steuerautonomie der Vertragsparteien und auf ihr Recht, fiskalische Massnahmen zu treffen. 2. Ungeachtet von Absatz 1: (a) finden Artikel 2.8 (Inländerbehand…
.1 Anwendungsbereich Dieses Kapitel gilt für den Warenhandel zwischen den Vertragsparteien.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
