Freihandelsabkommen vom 25. November 2008 zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten (mit Verständigungsprotokoll und Anhängen)
SR 0.632.312.631 · 145 Artikel
mit Verständigungsprotokoll und Anhängen (SR 0.632.312.631) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (145 Artikel)
.1 Errichtung einer Freihandelszone Die Vertragsparteien dieses Abkommens errichten durch dieses Abkommen und die Bestimmungen der landwirtschaftlichen Zusatzabkommen, die gleichzeitig zwischen Kolumbien und jedem einzelnen EFTA-Staat…
.2 Zielsetzung Die Ziele dieses Abkommens sind: (a) die Liberalisierung des Warenhandels im Einklang mit Artikel XXIV GATT 1994; (b) die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Einklang mit Artikel V GATS; (c) die substanz…
.3 Räumlicher Anwendungsbereich 1. Soweit dieses Abkommen nichts anderes bestimmt, gilt es für das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien in Übereinstimmung mit ihrem Binnen- und dem Völkerrecht. 2. Dieses Abkommen gilt mit Ausnahme des W…
.4 Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und anderen darunter fallenden Abkommen, bei denen sie Vertragspartei sind, oder aus irgendein…
.5 Umfang der erfassten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen 1. Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten für die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten einerseits und Kolumbien andererseits, nicht aber…
.6 Zentrale, regionale und lokale Regierungen Jede Vertragspartei stellt in ihrem Hoheitsgebiet sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, durch die zentralen, regionalen und lokalen Re…
.7 Besteuerung 1. Mit Ausnahme folgender Disziplinen schränkt dieses Abkommen die Steuerhoheit zur Ergreifung von fiskalischen Massnahmen einer Vertragspartei nicht ein: (a) Artikel 2.11 (Inländerbehandlung) und andere solche Bestimmu…
.8 Elektronischer Handel Die Vertragsparteien anerkennen die wachsende Bedeutung des elektronischen Handels für den Handel zwischen ihnen. Um Bestimmungen dieses Abkommens zu Waren- und Dienstleistungshandel zu fördern, verpflichten s…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
